Bedingungen und Konditionen

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN von OFYR Global B.V. Januar 2020

I. ALLGEMEINES

I-1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") gelten ab dem 1. Januar 2020 und sind auf alle Angebote, Verkäufe und/oder Lieferungen von OFYR Global B.V. ("Verkäufer"), einer niederländischen Gesellschaft mit Sitz in Gewenten 43a, 4704 RE Roosendaal, Niederlande, anwendbar, und die Annahme jeder Bestellung erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Käufer diesen Bedingungen zustimmt. Dieses Dokument kann als Anlage zum Vertriebsvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geliefert werden und ist diesem Vertrag untergeordnet, wenn ein solcher Vertrag vom Verkäufer und vom Käufer unterzeichnet wurde. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Diskrepanz zwischen diesen Bedingungen und dem Vertrag sind die Bestimmungen des Vertrags maßgebend. Einfügungen, Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer schriftlich vereinbart und akzeptiert.

I-2. Alle Verkäufe bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer. Nimmt der Käufer die Auftragsbestätigung des Verkäufers entgegen, ohne unverzüglich schriftlich zu widersprechen, so gilt dies als Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer. Die Annahme eines Angebots durch den Käufer und/oder die Unterzeichnung oder Abgabe einer Bestellung stellt die vollständige Annahme dieser Bedingungen durch den Käufer dar. Sofern keine gegenteilige Bestimmung vorliegt, die Gegenstand einer ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien war, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, auf seine eigenen spezifischen und allgemeinen Bedingungen zu verzichten, die in seinen eigenen Bestellungen, Rechnungen, Briefen oder Geschäftsunterlagen erwähnt werden. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf seine eventuellen eigenen Einkaufsbedingungen zu diesen Bedingungen, indem er die in diesem Dokument enthaltene Bestellung ausführt.

I-3. Sobald ein Auftrag vom Verkäufer bestätigt wurde, kann dieser Auftrag vom Käufer nicht mehr ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers storniert werden. Die Stornierung einer Bestellung ist nur dann gültig, wenn sie mindestens 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin schriftlich erfolgt. Im Falle einer solchen Stornierung durch den Käufer behält sich der Verkäufer das Recht vor, eine Stornierungsgebühr von mindestens fünfunddreißig Prozent (35%) des Gesamtbetrags der jeweiligen Bestellung zu berechnen.

II. PREISANGEBOTE FÜR PRODUKTE

II-1. Die Kostenvoranschläge oder Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt hat. Da kein Vertrag zustande kommt, bevor der Verkäufer die Bestellung des Käufers bestätigt hat, ist der Verkäufer berechtigt, die vereinbarten Preise auf der Grundlage der durchschnittlichen Änderung der Selbstkosten für die vom Verkäufer zu liefernden Waren oder zu erbringenden Dienstleistungen und/oder Tätigkeiten anzupassen.

II-2. Die in den Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten und Bedienungsanleitungen des Verkäufers angegebenen Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Leistungsangaben, Eigenschaften und sonstigen Daten dienen nur der allgemeinen Information und sind nur annähernd und unverbindlich.

III . AUSLIEFERUNG

III-1 Sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben, sind die Waren "ab Werk" am Sitz des Verkäufers zu liefern (gemäß der Definition von "ex-works"/EXW in der neuesten Fassung der Incoterms). Unter
Falls der Käufer eine andere Versandart oder einen anderen Versandweg wünscht, gehen die dadurch entstehenden zusätzlichen Verpackungs-, Versand- und Transportkosten zu Lasten des Käufers; der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die während des Versands entstanden sind.

IV. LIEFERVERZÖGERUNGEN

IV-1. Der Verkäufer unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um einen vereinbarten Liefertermin für die Lieferung der Waren einzuhalten. Jedes vom Verkäufer schriftlich angegebene spezifische Lieferdatum gilt als Schätzung, und in keinem Fall sind die Daten so auszulegen, dass sie unter die Bedeutung von "Zeit ist von wesentlicher Bedeutung" fallen. Der Verkäufer ist nicht für Verzögerungen bei der Ausführung von Aufträgen verantwortlich und haftet auch nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus solchen Verzögerungen ergeben. Wenn ein bestimmter Liefertermin angegeben ist
(a) Unfälle oder Fehlfunktionen der Maschinen des Verkäufers oder seiner Subunternehmer oder Lieferanten, (b) Differenzen mit Arbeitnehmern, Streiks oder Arbeitskräftemangel, (c) Feuer, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder andere Naturkatastrophen, (c) Feuer, Überschwemmungen, Wirbelstürme oder andere Naturkatastrophen, (d) Verspätungen von Zulieferern oder Subunternehmern, einschließlich Mengen- oder Qualitätsmängeln, (e) Verzögerungen, die durch ein Instrument der niederländischen oder britischen Regierung oder einer anderen Regierung oder Behörde verursacht werden, (f) Verzögerungen beim Transport, (g) Beschränkungen, die durch staatliche Vorschriften auferlegt werden, unabhängig davon, ob diese gültig oder ungültig sind, oder (h) alle anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, oder alle Bedingungen, die nicht allein auf Verschulden oder Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind.

IV-2. Der Käufer oder der Kunde des Käufers hat unter keinen Umständen Anspruch auf Schadenersatz für die nicht rechtzeitige Lieferung des Verkäufers, und der Käufer hat den Verkäufer von allen Kosten und Ausgaben freizustellen, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter auf entgangenen Gewinn oder andere Folgeschäden aufgrund der nicht rechtzeitigen Lieferung des Verkäufers entstehen.

IV-3. Nimmt der Käufer die Waren zu dem in der Bestellung angegebenen oder später vom Verkäufer vereinbarten Termin nicht an oder holt er sie nicht ab, so gilt die Lieferung der Waren dennoch als vom Käufer angenommen, der daher die gelieferten Waren zu bezahlen hat. Die vom Verkäufer veranlasste Lagerung der Waren erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Verkäufer hat ferner das Recht, unbeschadet anderer Rechte des Verkäufers in Bezug auf die Nichtabnahme der Waren durch den Käufer, alle bei der Erfüllung des Vertrags ordnungsgemäß entstandenen Kosten zu verlangen, die nicht durch die für die gelieferten Waren erhaltenen Zahlungen gedeckt sind.

V. BEZAHLUNG

V-1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Käufer dafür zu sorgen, dass die Zahlung für die Waren innerhalb von dreißig (30) Tagen netto nach dem Lieferdatum in Euro erfolgt. Falls sich der Verkäufer bezüglich der Zahlung durch den Käufer unsicher fühlt, behält er sich das Recht vor, Barzahlung oder Akkreditiv zu verlangen. Der Preis beinhaltet keine gegenwärtigen oder zukünftigen Bundes-, Staats- oder lokalen Eigentums-, Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Lizenz-, Bruttoeinnahmen- oder andere Steuern oder Veranlagungen, die auf diese Bedingungen und/oder die Waren anwendbar sind oder in Verbindung mit diesen auferlegt werden. Der Käufer verpflichtet sich, solche Steuern zu zahlen oder die Zahlung solcher Steuern durch den Verkäufer zu erstatten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

V-2. Falls die Zahlung bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig eingeht, werden Zinsen in Höhe von einem Prozent (1,5%) oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz auf den unbezahlten Teil des Rechnungsbetrags für jeden Zeitraum von dreißig (30) Tagen oder einen Teil davon ab dem Fälligkeitsdatum fällig. Der Verkäufer hat das Recht, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen zu verweigern, wenn der Käufer mit einer seiner Schulden gegenüber dem Verkäufer im Rückstand ist.

V-3. Das Eigentum an den Waren geht nach Bezahlung der bestellten Waren auf den Käufer über. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, alle Waren sofort zurückzunehmen, es sei denn, es wurden andere schriftliche Vereinbarungen über die Zahlung getroffen, nur wenn der Käufer im Verzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer alle Waren innerhalb von fünf (5) Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Verkäufers über seine Absicht, die Waren zurückzunehmen, versandfertig zur Verfügung zu stellen.

V-4. Der Käufer trägt alle Kosten des Verkäufers für die Einziehung überfälliger Beträge. Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer geleisteten Zahlungen zunächst zur Begleichung der Forderungen zu verwenden, die er für angemessen hält, einschließlich Zinsen, Verzugszinsen, Inkassokosten usw.

V-5. Der Käufer oder seine verbundenen Unternehmen oder Rechtsnachfolger sind nicht berechtigt, ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer auszusetzen, ein Recht auf Entschädigung geltend zu machen und/oder ihre Zahlungsverpflichtungen mit den Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer zu verrechnen, wobei es sich bei diesen Verpflichtungen um diejenigen handelt, die in diesen Bedingungen oder einem anderen Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer festgelegt sind. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag mit dem Verkäufer zurückzutreten, wenn der Käufer in Verzug ist.

VI. SICHERHEITSINTERESSE

VI-1. Zum Schutz und zur Sicherung der Zahlung aller fälligen und geschuldeten Forderungen gegenüber dem Käufer und bis zur vollständigen Bezahlung des Verkäufers gewährt der Käufer dem Verkäufer ein Sicherungsrecht an den Produkten und allen Erlösen und Forderungen aus dem Verkauf der Waren. In diesem Zusammenhang bevollmächtigt der Käufer den Verkäufer, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um solche Finanzierungserklärungen und -nachweise bei den zuständigen Behörden einzureichen, einschließlich der Einreichung einer möglicherweise erforderlichen Finanzierungserklärung in dem Land, in dem sich die Waren befinden.

VI-2. Bis der Käufer die Ware vollständig bezahlt hat, darf er die Ware nicht verpfänden, hypothekarisch belasten oder ein Sicherungsrecht an der Ware zugunsten einer anderen Person als dem Verkäufer begründen oder bestehen lassen, es sei denn, der Verkäufer hat ein solches Sicherungsrecht schriftlich genehmigt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, die Waren bis zum Eingang der Zahlung beim Verkäufer zu ihrem vollen Wert zu versichern. Für den Fall, dass der Käufer die Waren an einen Dritten verkauft, bevor die vollständige Zahlung beim Verkäufer eingegangen ist, ist der Käufer verpflichtet
verpflichtet sich, sein Sicherungsrecht an den Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs an seinen Kunden zu sichern, um die Interessen des Verkäufers so weit wie möglich zu schützen.

VIl. INSPEKTION; RÜCKGABE

VII-1. Sofern der Verkäufer nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen ab dem Datum der Lieferung der Waren oder Dienstleistungen eine schriftliche Reklamation mit vollständigen Angaben des Käufers über mangelhafte Waren oder Dienstleistungen oder andere Beanstandungen erhält, wird davon ausgegangen, dass die Waren in gutem Zustand geliefert wurden und die Lieferung akzeptiert wird. Die Annahme der zurückgesandten Waren bedeutet nicht, dass der Verkäufer den Grund für die Rücksendung anerkennt. Die vom Käufer an den Verkäufer zurückgesandten Waren verbleiben auf dem Risiko des Käufers und der Käufer schuldet die vereinbarten Beträge, bis der Verkäufer dem Käufer diese Waren gutgeschrieben hat. Die vom Käufer vom Verkäufer angenommenen Waren, die der Käufer ganz oder teilweise in Gebrauch genommen, bearbeitet, verarbeitet oder an andere geliefert hat, gelten als vertragsgemäß.

VIII. BESCHRÄNKTE GARANTIE FÜR WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN; SCHADENERSATZ

VIII-1. Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, dass die unter diesen Vertrag fallenden Waren und Dienstleistungen gemäß den zum Zeitpunkt der Herstellung im Ursprungsland üblichen Praktiken, Gepflogenheiten, Normen, Spezifikationen und Toleranzen hergestellt wurden und frei von Konstruktions- und Materialfehlern sind und den Spezifikationen des Verkäufers entsprechen. Für Komponenten, die der Verkäufer von seinen Lieferanten gekauft hat, unabhängig davon, ob sie in (Halb-)Fertigerzeugnissen enthalten sind oder nicht, und die der Verkäufer dem Käufer separat oder als Bestandteil der (Halb-)Fertigerzeugnisse verkauft und liefert, übernimmt der Verkäufer nur dann eine Garantie, wenn und soweit der Lieferant des Verkäufers dem Verkäufer eine Garantie gewährt hat. DIESE GARANTIE WIRD ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN GEWÄHRT. ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE VERWENDUNG UND IN BEZUG AUF DIE MONTAGE- UND WARTUNGSANLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VERWENDUNG ODER DIESER ZWECK DEM VERKÄUFER BEKANNT IST.
VERKÄUFER ODER NICHT, SIND AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN. Waren, die nur geringfügige Mängel aufweisen, die die Funktion der Ware oder des Programms nicht beeinträchtigen, werden vom Käufer akzeptiert und begründen keinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer. Schadensersatzansprüche jeglicher Art während der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach der Lieferung, wie hier definiert, vom Käufer schriftlich und unter vollständiger Angabe der Einzelheiten an den Verkäufer gemeldet werden. DER VERKÄUFER LEHNT JEDE GEWÄHRLEISTUNG AB, DASS DIE WAREN
MIT DEN MUSTERN ODER MODELLEN ÜBEREINSTIMMEN. DER VERKÄUFER LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG AB, DIE SICH AUS DEM HANDELSVERKEHR ODER DER HANDELSGEWOHNHEIT ERGIBT. DIE GARANTIEN IN DIESEM ABSCHNITT SIND AUSSCHLIESSLICH ZUM NUTZEN DES KÄUFERS VORGESEHEN. ALLE ANSPRÜCHE IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN SIND VOM KÄUFER GELTEND ZU MACHEN UND KÖNNEN NICHT VON DEN KUNDEN DES KÄUFERS ODER VON WEITER UNTEN IN DER VERTRIEBSKETTE GELTEND GEMACHT WERDEN.

VIII-2. Wird ein Mangel innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach der Lieferung durch den Verkäufer festgestellt, hat der Käufer nach dem Ermessen des Verkäufers Anspruch auf Gutschrift oder Ersatz des mangelhaften Produkts. DER VERKÄUFER IST UNTER KEINEN UMSTÄNDEN VERANTWORTLICH FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE FOLGEKOSTEN ODER VERLUSTE FÜR DEN KÄUFER, SEINE RECHTSNACHFOLGER ODER EINEN BEGÜNSTIGTEN ODER ABTRETUNGSEMPFÄNGER DIESER BEDINGUNGEN, ES SEI DENN, DIES IST DAS ERGEBNIS GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEN FEHLVERHALTENS DES VERKÄUFERS. Der Verkäufer leistet keinen Ersatz, wenn der Mangel auf die Verwendung oder Handhabung in einer Weise, unter Umständen oder für Zwecke zurückzuführen ist, die nicht vom Verkäufer genehmigt oder angewiesen wurden.

VIII-3. Die maximale Haftung des Verkäufers beläuft sich auf den vom Käufer tatsächlich an den Verkäufer gezahlten Preis für die Ware oder Dienstleistung, mit einem Höchstbetrag von 25.000 EUR, die nachweislich mangelhaft ist bzw. nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht.

IX. RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM

IX-1. Alle eingetragenen und nicht eingetragenen Rechte an geistigem Eigentum, das Eigentum an und das Interesse an allen Waren, Marken, Handelsnamen, Logos, Unterscheidungszeichen, Designs und anderen Materialien, die vom Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer geschaffen und/oder zur Verfügung gestellt werden, stehen ausschließlich dem Verkäufer zu. Der Käufer darf die vom Verkäufer geschaffenen und/oder zur Verfügung gestellten Waren, Warenzeichen und Designs sowie andere Materialien nicht vervielfältigen, übertragen, gewähren, abtreten, lizenzieren oder nutzen und/oder anderweitig als Hersteller und/oder Berechtigter dieser Rechte auftreten, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen,

IX-2. Der Käufer darf Hinweise auf geistige Eigentumsrechte und auf den vertraulichen Charakter von Informationen aus den vom Verkäufer geschaffenen und/oder zur Verfügung gestellten Waren, Dienstleistungen, Programmen, Werken, Kennzeichen, Erfindungen, Entwürfen, Modellen und anderen Materialien sowie aus den gelieferten Waren nicht entfernen oder verändern.

IX-3. Der Käufer darf die vom Verkäufer geschaffenen und/oder zur Verfügung gestellten Waren, Dienstleistungen, Programme, Werke, Unterscheidungszeichen, Erfindungen, Entwürfe, Modelle und sonstigen Materialien nicht ändern oder ändern lassen, anpassen oder anderweitig umgestalten.

IX-4. Der Verkäufer stellt den Käufer von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, dass der Käufer durch die Verwendung der Waren die geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten verletzt hat, vorausgesetzt, der Verkäufer wird unverzüglich schriftlich benachrichtigt und erhält Vollmacht, Informationen und Unterstützung bei der Verteidigung gegen den/die Anspruch/e. Der Verkäufer wird nach seiner Wahl (1) dem Käufer das Recht verschaffen, die Ware weiter zu benutzen, (2) die Ware so ändern, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt, (3)
die Waren durch nicht rechtsverletzende Geräte zu ersetzen, oder (4) die Waren zu entfernen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Vorstehende ist nicht so auszulegen, dass der Verkäufer eine wie auch immer geartete Haftung für eigene oder fremde Geräte, Dokumente oder Materialien des Käufers übernimmt, die in Verbindung mit den Waren verwendet werden. DAS VORSTEHENDE LEGT DIE GESAMTE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN BEZUG AUF DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE FEST.

X. KÜNDIGUNGSRECHTE

X-1. Der Verkäufer ist berechtigt, von jedem Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag zwischen den Parteien in Verzug ist oder wenn nach alleinigem Ermessen des Verkäufers die finanzielle Lage und das Verantwortungsbewusstsein des Käufers wesentlich beeinträchtigt sind, Darüber hinaus hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, und alle unbezahlten Raten, die aufgrund dieses oder eines anderen Vertrags zwischen den Parteien fällig sind, werden sofort fällig. Falls
Wenn der Käufer - rechtsgültig - vom Vertrag zurücktritt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle Kosten zu ersetzen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Erstellung des Angebots und dem Abschluss des Vertrags entstanden sind, sowie den Schaden und/oder Verlust, der sich aus dem Rücktritt ergibt.

X-2. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag einseitig und mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen und/oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem betreffenden und/oder einem anderen Vertrag mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung auszusetzen, wenn:
a. der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag oder Verkaufsbedingungen nicht erfüllt hat;
b. Der Käufer hat seine Zahlungen eingestellt oder den Schutz des Konkursgerichts in Anspruch genommen;
c. ein Antrag auf ein nicht freiwilliges Insolvenzverfahren des Käufers gestellt wurde;
d. das Eigentum des Käufers auf dem Gelände des Verkäufers gepfändet worden ist;
ein Beschluss über die Auflösung und/oder Liquidation des Käufers gefasst wurde; oder
f. das vom Käufer betriebene Unternehmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen worden ist.

X-3. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer in keinem Fall für Schäden, die sich aus der Beendigung des Vertrags oder der Aussetzung der vertraglichen Verpflichtungen aus den vorgenannten Gründen ergeben.

X-4. Im Falle der Beendigung des Vertrags ist der Käufer für die Bezahlung der vom Käufer bereits bestellten Waren verantwortlich, es sei denn, der Verkäufer stimmt der Stornierung dieser Bestellungen ausdrücklich zu. Die Beträge, die der Verkäufer für Leistungen vor oder bei Beendigung des Vertrags in Rechnung stellt, sind nach der Beendigung sofort fällig und zahlbar. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, alle Kosten, Schäden, Anwaltsgebühren und sonstigen Ausgaben des Verkäufers im Zusammenhang mit der Beendigung des Vertrags mit dem Käufer gemäß den Bestimmungen dieses Abschnitts zu tragen.

XI. GEWALT-MAJEKT

XI-1. Wenn der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht in der Lage ist, diesen Vertrag zu erfüllen, ist er berechtigt, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen, solange die höhere Gewalt andauert. Ist der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht in der Lage, eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen, ist er berechtigt, den betreffenden Auftrag mit sofortiger Wirkung und ohne jeglichen Schadenersatz zu stornieren. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die ganz oder teilweise auf der Unfähigkeit des Verkäufers zur Leistung aufgrund höherer Gewalt beruhen.

XII. GELTENDES RECHT; STREITIGKEITEN

XII-1. Für den Verkauf von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen und/oder die Lieferung von Montage- und/oder Wartungs-/Service- und/oder Reparaturanleitungen durch den Verkäufer, diese Bedingungen und alle Transaktionen zwischen Verkäufer und Käufer, alle Ansprüche, Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, ihrer Auslegung oder der Verletzung oder Gültigkeit dieser Bedingungen ergeben, gelten, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich durch anwendbare zwingende
Es gilt niederländisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestätigt. Für die Einhaltung aller örtlichen staatlichen Gesetze oder Vorschriften in Bezug auf den Standort, die Verwendung oder den Betrieb der Waren oder deren Verwendung in Verbindung mit anderen Geräten oder (Halb-)Fertigwaren des Käufers ist allein der Käufer verantwortlich.

XII-2. Jede Klage zur Durchsetzung der Bedingungen und jeder Transaktion zwischen Verkäufer und Käufer wird vom zuständigen Bezirksgericht in Breda, Niederlande, endgültig entschieden, wenn der Käufer seinen Sitz in der Europäischen Union hat. Falls der Käufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat, wird das niederländische Schiedsgericht (www.nai-nl.org) gemäß seiner Schiedsgerichtsordnung angerufen. Es wird nur ein Schiedsrichter ernannt. Die Anhörung(en) findet/finden in Breda statt, wobei die englische Sprache verwendet wird.

XIII. SEVERABILITÄT

XIII-1. Sollte eine Bestimmung dieses Abkommens gerichtlich für nicht durchsetzbar erklärt werden, so gilt diese Bestimmung als gestrichen und der Rest bleibt in vollem Umfang in Kraft, soweit er ein praktikables Instrument zur Verwirklichung der Absichten und Ziele der Parteien bleibt. Die Vertragsparteien vereinbaren ferner, jede so abgetrennte Bestimmung neu zu verhandeln, um sie so weit wie möglich in Einklang mit den geltenden rechtlichen Anforderungen zu bringen.

XIV. ZUSTELLUNG

XIV-1. Der Käufer darf diese Bedingungen oder einen damit zusammenhängenden Vertrag oder Auftrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abtreten oder übertragen. Dem Verkäufer ist es ausdrücklich gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers das Recht des Verkäufers, die vom Käufer gemäß diesen Bedingungen geschuldete Zahlung ganz oder teilweise zu erhalten, abzutreten oder zu übertragen.

de_CHDeutsch (Schweiz)